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Beschlussfassung zu pandemiebedingten Einschränkungen im Sportbetrieb des Thüringer Radsport-Verbandes

„Die Gesundheit der Sportler*innen und der Gesellschaft hat immer oberste Priorität.“

Ab sofort gilt für Trainer, Betreuer und Sportler zu allen Trainings- und
Wettkampfmaßnahmen des Thüringes Radsport-Verbandes, inklusive der Jugendbildungs- und Jugendfreizeit-
Maßnahmen, mit Übernachtungen im Ausland die 2G – Regel.
Eine Teilnahme ist nur mit gültigen Impf- oder Genesenen - Zertifikat möglich.

Alle nationalen Maßnahmen unterliegen den aktuellen Verordnungen und Regeln
des Bundes und der Länder zur Eindämmung von SARS-Cov2-Virus (Covid 19) in der
jeweils vor Ort gültigen Fassung.
Für die Rückreise aus dem In- und Ausland sind die am Zielort gültigen Rückreise-
Maßnahmen bezüglich Covid 19 in Eigenverantwortung umzusetzen. Genaue
Auskünfte erteilen die zuständigen Gesundheitsämter, das Robert-Koch-Institut und
das Bundesgesundheitsministerium.
Das Präsidium des Thüringer Radsport-Verbandes weist alle Beteiligten zum
eigenen Schutz um strikte Einhaltung dieser Vorgaben an, vor allem hinsichtlich
Hygiene, Kontakte, Abstand und Quarantäne-Regelung.
Die Teilnahme an allen Maßnahmen erfolgt immer freiwillig. Im Falle einer
Ansteckung durch Covid 19 können keine Regressansprüche geltend gemacht
werden.
Alle nationalen und internationalen Maßnahmen sind mit dem Geschäftsführer des
Thüringer Radsport-Verbandes und dem Bundesstützpunktleiter Radsport
abzustimmen.

Erfurt. 16.12.2021

17.12.2021 / TRV Präsidium
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