An alle Vereine des TRV,
bald steht die neue Bestandserhebung beim LSB an.
Im Auftrag des LSB möchte ich auf die Neuregelung der Satzung des LSB verweisen, welche im November 2024 beschlossen wurde:
So ist spätestens ab dem 1. Januar 2027 jedes Vereinsmitglied dem Sportfachverband zuzuordnen, dessen Sportart es betreibt. Entsprechend müssen Sportvereine mit allen im Verein betriebenen Sportarten Mitglied in den zuständigen Sportfachverbänden sein. Dies führt dazu, dass ab 2027 eine Meldung „ohne SFV“ nicht mehr möglich ist, sondern alle Radsport-Betreibenden auch im TRV als Mitglied gemeldet werden.
Der Hinweis kommt bereits jetzt, sodass ihr euch darauf einstellen könnt und dies auch schon für 2026 das erste mal umsetzen könnt.